(Lageplan vom Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Eigenheimbaugebiet Harslebener Straße“ in der Gemeinde Ditfurt)
Der Gemeinderat der Gemeinde Ditfurt hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 12. Dezember 2019, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Eigenheimbaugebiet Harslebener Straße“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im Jahr 2019 nach § 13b BauGB, unter der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, aufgestellt. Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jedoch entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne eine Umweltprüfung überplant werden dürfen. Somit kann § 13b BauGB für das laufende Verfahren nicht mehr angewendet werden. Daher wurde der Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2019 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet Harslebener Straße“ am 26.10.2023 durch den Gemeinderat der Gemeinde Ditfurt wieder aufgehoben.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter
http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Ditfurt, 01.11.2023