Entsprechend § 8 Absatz 2 der Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz erfolgt die befristete Schließung der Kindertageseinrichtungen für 2 Wochen während der Sommerferien in Sachsen-Anhalt zeitlich versetzt in den vollen Wochen der Ferien.
Im Jahr 2024 werden die Kindertageseinrichtungen wie folgt schließen:
| „Storchennest“ Wedderstedt | 08.07.2024 – 19.07.2024 |
| „Gänseblümchen“ Hedersleben | 08.07.2024 – 19.07.2024 |
| „Hakelspatzen“ Heteborn | 24.06.2024 – 05.07.2024 |
| „Pfiffikus“ Hausneindorf | 24.06.2024 – 05.07.2024 |
| „Geelbeinchen“ Ditfurt | 24.06.2024 – 05.07.2024 |
| „Bodespatzen“ Wegeleben | 08.07.2024 – 19.07.2024 |
| „Knirpsenkiste“ Harsleben | 24.06.2024 – 05.07.2024 |
| „Nesthäkchen“ Groß Quenstedt | 24.06.2024 – 05.07.2024 |
| Hort Schwanebeck | 24.06.2024 – 05.07.2024 |
Hinweis zum Jahreswechsel 2023/2024:
Gemäß § 8 Absatz 4 bleiben alle Einrichtungen vom 23.12.2023 – 03.01.2024 geschlossen.
Ich weise darauf hin, dass für Kinder, die auf Grund der Erwerbstätigkeit, Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung ihrer Personensorgeberechtigten während der Schließzeiten nach § 8 Abs. 2 und 4 Betreuungsbedarf haben, die Möglichkeit einer Ersatzbetreuung in einer Einrichtung der Verbandsgemeinde Vorharz geschaffen wird.
Der Bedarf ist schriftlich mindestens 8 Wochen vor der Schließung unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen anzuzeigen.
Im Jahr 2024 werden die Kindertageseinrichtungen gem. § 8 Abs. 3 an folgenden Brückentagen schließen:
Freitag, den 10.05.2024 (nach Christi Himmelfahrt)
Freitag, den 04.10.2024 (nach dem Tag der deutschen Einheit)
Freitag, den 01.11.2024 (nach dem Reformationstag)
An diesem Tag besteht keine Möglichkeit der Ersatzbetreuung!