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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 11/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg

01.11.2023

Offenlegung

gemäß § 12 Abs. 3 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt in der jeweils geltenden Fassung (siehe Landesrecht unter www.sachsen-anhalt.de)

Für die

Gemarkung

Flur

in

Ditfur

6

Verbandsgemeinde Vorharz

Wedderstedt

6

Verbandsgemeinde Vorharz

wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Flurstücke und Gebäude aus Anlass der Übernahme der Ergebnisse eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens verändert.

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat die für das Liegenschaftskataster relevanten Ergebnisse eines Bodenordnungsverfahrens (Gemarkungsnamen, Flurnummern, Flurstücksnummern, Flurstücksgrenzen, Grenzpunkte und Gebäudegrundrisse) in dem oben genannten Bereich in das Liegenschaftsbuch und die Liegenschaftskarte übernommen.

Das Gebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte gekennzeichnet. Allen beteiligten Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten werden diese Veränderungen des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung bekannt gemacht.

Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit vom 01.12.2023 bis 09.01.2024 in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg während der Besuchszeiten Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 bis 13:00 Uhr, Dienstag 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr zur Einsicht ausgelegt. Vom 27.12. bis 29.12.2023 bleibt das Amt aus betrieblichen Gründen vollständig geschlossen.

Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0391 567-7820 gebeten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Veränderungen im Liegenschaftsbuch und in der Liegenschaftskarte, die durch die Übernahme der für das Liegenschaftskataster relevanten Ergebnisse eines Boden- ordnungsverfahrens entstanden sind, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg erhoben werden.

Im Auftrag
gez. VD ́ in Manuela Brands

Übersichtskarte