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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Verbandsgemeinde Vorharz, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Ditfurt, Groß Quenstedt, Harsleben, Hedersleben, Schwanebeck, Selke-Aue und Wegeleben, ist Teil des Landkreises Harz und erstreckt sich östlich der Städte Quedlinburg und Halberstadt. Der östliche Gemarkungsverlauf gilt gleichzeitig als Kreisgrenze zu den Landkreisen Börde- und Salzlandkreis. Das Verbandsgemeindegebiet mit einer Ausdehnung von ca. 208 km² wird mit Sitz in Wegeleben und zwei weiteren Bürgerbüros an den Standorten Schwanebeck und Selke-Aue (OT-Wedderstedt) verwaltet.

Für die Kindertageseinrichtung „Bodespatzen“ in Wegeleben sucht die Verbandsgemeinde Vorharz zum nächstmöglichen Zeitpunkt

staatlich anerkannte Erzieher oder pädagogische Fachkräfte

im Sinne des § 21 Abs. 3 KiFöG (m/w/d)

Die Verbandsgemeinde Vorharz ist Träger von acht Kindertageseinrichtungen in ihren Mitgliedsgemeinden mit unterschiedlichsten Konzepten und Betreuungsgrößen. Neben der Betreuung von Krippen- und Kindergartenkindern werden dort auch Hortkinder betreut.

Aufgabenbereich:

Bildung, Erziehung und Betreuung von 0 – 14-jährigen Kindern.

Persönliche Anforderungen:

-

Abschluss als staatlich anerkannte(r) Erzieher(in) oder geeignete pädagogische Fachkraft im Sinne des § 21 Abs. 3 KiFöG LSA

-

Aus- bzw. Fortbildung zum Bildungsprogramm „Bildung: elementar-Bildung von Anfang an“

-

Führerschein der Klasse B

-

Teamfähigkeit

-

Kommunikative Offenheit in Zusammenarbeit mit Eltern, Mitarbeitern sowie Träger

-

Physische und psychische Belastbarkeit

-

Bereitschaft zur Fortbildung und Mehrarbeit

-

beherrschen eines Musikinstruments wäre wünschenswert

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Stelle ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend den persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe S 8a des TVöD (VKA).

Anhand des gültigen Impfausweises sind folgende Impfungen zu belegen bzw. ist der Nachweis bei Arbeitsaufnahme vorzulegen:

- Hepatitis A

- Masern/ Mumps/ Röteln

- Diphtherie

- Wundstarrkrampf (Tetanus)

- Keuchhusten (Pertussis)

- Kinderlähmung (Polio)

- Wünschenswert: Corona-Schutzimpfung

Weiterhin sind für die Einstellung die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ohne Eintrag, der Nachweis der Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Original sowie eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung Voraussetzung.

Schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Ihre aussagefähige Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte bis zum 15.01.2024 an die

Verbandsgemeinde Vorharz

z. Hd. Frau Eichhardt

Markt 7

38828 Wegeleben

oder per E-Mail an info@vorharz.net

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter, mit Adresse versehener Rückumschlag in angemessener Größe beigefügt wurde. Andernfalls werden die Unterlagen nach 3 Monaten vernichtet.