• Aufstellungsbeschluss
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 27.11.2023, die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 5 – Gemeinde Ditfurt“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen.
Der Änderungsbereich betrifft das Flurstück 87/6 in der Flur 9 der Gemarkung Ditfurt, mit einer Gesamtfläche von ca. 2,5 ha. Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Parallelverfahren zum aufgestellten Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet Harslebener Straße“ in der Gemeinde Ditfurt. Das vorrangige Ziel ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen in der Gemeinde Ditfurt.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
(Kartenauszug vom Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 5 – Gemeinde Ditfurt“)
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Wegeleben, 05.12.2023