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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderungsatzung der Aufwands- und Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich tätigen Bürger der Verbandsgemeinde Vorharz

Präambel:

Aufgrund §§ 8, 30, 35, 45 Absatz 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. der 2. Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 12.06.2024 (GVBl. LSA 11/2024, S. 165), hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz in seiner Sitzung am 21.10.2024 folgende 2. Änderungssatzung der Aufwands- und Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich tätigen Bürger der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen:

Artikel 1

In § 2 Abs. 1 "Die Verbandsgemeinderäte erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag von 120 €." wird "120 €" durch "149 €" ersetzt.

Artikel 2

In § 3 Satz 1 "Die Verbandsgemeinderäte erhalten neben dem Pauschalbetrag ein Sitzungsgeld in Höhe von 16 € je Sitzung und Tag." wird "16 €" durch "21 €" ersetzt.

Artikel 3

In § 4 Abs. 1 "Dem Vorsitzenden des Verbandsgemeinderates wird eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 240 € gewährt." wird "240 €" durch "298 €" ersetzt.

Artikel 4

In § 5 Abs. 1 "Dem Vorsitzenden eines Ausschusses, soweit der Vorsitz nicht dem Verbandsgemeindebürgermeister obliegt, wird über § 2 hinaus eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 120 € gewährt." wird "120 €" durch "149 €" ersetzt.

Artikel 5

In § 6 "Sachkundige Einwohner, die zum Mitglied eines beratenden Ausschusses bestellt wurden, wird eine Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 16 € je Sitzung und Tag gewährt." wird "16 €" durch "21 €" ersetzt.

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.