Präambel:
Aufgrund §§ 8, 30, 35, 45 Absatz 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. der 2. Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 12.06.2024 (GVBl. LSA 11/2024, S. 165), hat der Gemeinderat der Gemeinde Ditfurt in seiner Sitzung am 17.10.2024 folgende 2. Änderungssatzung der Aufwands- und Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Ditfurt beschlossen:
In § 2 Abs. 1 "Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung als Pauschalbetrag in Höhe von 900,00 Euro." wird "900,00 Euro" durch "1.140 Euro" ersetzt.
In § 4 Abs. 1 "Die Gemeinderäte erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag von 62,00 €." wird "62,00 Euro" durch "68,00 Euro" ersetzt.
In § 5 Abs. 1 "Dem Vorsitzenden eines Ausschusses, soweit der Vorsitz nicht dem ehrenamtlichen Bürgermeister obliegt, wird über § 4 hinaus eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 42,00 € gewährt." wird "42,00 Euro" durch "68,00 Euro" ersetzt.
Artikel 4
In § 6 "Sachkundige Einwohner, die zum Mitglied eines beratenden Ausschusses bestellt wurden, wird eine Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 13,00 € je Sitzung und Tag gewährt." wird "13,00 Euro" durch "21,00 Euro" ersetzt.