Die Gemeindewahlleiterin
In der Gemeinde Groß Quenstedt ist die Stelle
des ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
im Wege der Direktwahl durch Ablauf der Amtszeit zum 11.08.2025 neu zu besetzen.
Die Gemeinde Groß Quenstedt hat ca. 863 Einwohner und ist seit 01.01.2010 Mitglied der Verbandsgemeinde Vorharz.
Die Wahl findet am Sonntag, 25.05.2025 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Erhält kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 15.06.2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, statt.
Der Bürgermeister wird gemäß § 96 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Groß Quenstedt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre.
Der ehrenamtliche Bürgermeister vertritt und repräsentiert die Gemeinde Groß Quenstedt und ist Vorsitzender des Gemeinderates.
Bewerber zum Bürgermeister müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis eines Ehrenbeamten auf Zeit müssen vorliegen.
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die sich zur Wahl bewerben, haben mit der Bewerbung eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8b KWO LSA abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss gemäß § 30 Abs. 3 KWG LSA von mindestens 1 v. H. der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Es sind 7 Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG LSA entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Die Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen. Ein gemeinsamer Bewerber von Parteien und Wählergruppen bedarf keiner Unterstützungsunterschriften, wenn mindestens für eine der beteiligten Parteien oder Wählergruppen § 21 Abs. 10 KWG LSA zutrifft.
Die Bewerbung muss den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung des Bewerbers enthalten und ist persönlich zu unterzeichnen. Ihr ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde nach Anlage 9b KWO LSA beizufügen.
Die weiteren erforderlichen Unterlagen (Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts oder Unterstützungserklärung einer Partei oder Wählergruppe, eidesstattliche Versicherung für Wahlbewerber anderer Mitgliedsstaaten) sind ebenfalls mit zu übersenden.
Der Amtsinhaber, sofern er sich erneut um das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters bewirbt, ist von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit.
Bewerbungen sind schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist an folgende Anschrift zu richten:
Verbandsgemeinde Vorharz, Gemeindewahlleiterin, Markt 7, 38828 Wegeleben
Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet am Dienstag, 18.03.2025 um 18:00 Uhr. Die Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden.
Weitere Auskünfte, Formblätter für Unterstützungsunterschriften, Muster der Anlage 8b KWO LSA und weitere für die Bewerbung notwendigen Vordrucke können kostenfrei in der Geschäftsstelle der Gemeindewahlleiterin unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail über info@vorharz.net abgefordert werden.
Wegeleben, 13.11.2024
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich.
| Standort: Parkplatz Kreuzgasse, Groß Quenstedt, | Datum | Namenszeichen |
| ausgehängt am: | .11.2024 |
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| abzunehmen am: | 19.03.2025 |
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| abgenommen am: |
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