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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

4. Änderung der Aufwands- und Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Schwanebeck

Aufgrund §§ 8, 30, 35, 45 Absatz 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. der 2. Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 12.06.2024 (GVBl. LSA 11/2024, S. 165), hat der Stadtrat der Stadt Schwanebeck in seiner Sitzung am 07.11.2024 folgende 4. Änderung der Aufwands- und Entschädigungssatzung für die ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Schwanebeck beschlossen:

Artikel 6

§ 8 erhält folgende Fassung:

Aufwandsentschädigungen für die Betreuung in den Seniorentreffs

(2) Für die Betreuung der Senioren im Seniorentreff Nienhagen wird eine Aufwandsentschädigung

in Höhe von 75,00 € monatlich gewährt.

Artikel 7

Inkrafttreten

Diese 4. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.