§ Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner schriftlichen Sitzung, am 14.03.2022, die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen. Das vorrangige Ziel der Änderung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des dort schon vorhandenen Windparks. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Sonderbaufläche mit Nutzungsüberlagerung (Landwirtschaft / Windenergie) geändert werden.
Der Änderungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 170 ha und betrifft die folgende Flurstücke in der Gemarkung Schwanebeck:
Flur 1
109; 109/2; 11; 110/2; 111/5; 112/5; 113/5; 117/15; 118/15; 12; 121/17; 126/22; 127/22; 14/1; 16/1; 17/1; 19/1; 20/1; 20/2; 219/3; 220/3; 221/13; 222/13; 223/13; 23; 250/17; 276/18; 277/18; 278/18; 279/15; 28/1; 28/2; 28/3; 282/16; 283/16; 284/16; 29/1; 29/2; 3/1; 30; 33/1; 33/3; 35/1; 35/2; 35/3; 36/1; 36/2; 37/1; 37/3; 37/4; 37/5; 37/6; 378/28; 38/1; 38/3; 38/4; 38/5; 38/6; 38/7; 39/1; 39/2; 39/3; 4/1; 4/2; 4/3; 40; 41; 42; 43; 456/21; 457/21; 461/33; 462/33; 463/33; 482/14; 483/14; 494/24; 495/24; 503/8; 504/10; 505/10; 506/10; 507/8; 514/28; 515/28; 519/26; 537/32; 541/35; 547/39; 6/1; 6/2; 601/25; 603/32; 605/33
Flur 2
113; 114; 116; 138/44; 141/44; 145/44; 148/44; 152/44; 155/44; 165/66; 166/68; 167/68; 168/68; 191/44; 192/44; 205/44; 235/46; 243/63; 290/44; 293/44; 296/45; 299/45; 300/45; 303/45; 309/48; 310/48; 348/44; 349/44; 370/47; 389/9; 39;41; 411/72; 44/1; 44/2; 44/3; 44/4; 44/5; 44/6; 44/7; 44/8; 45/1; 47/1; 48/1; 64; 65; 66/1; 67; 69; 7/1; 73/10; 73/11; 73/12; 73/2; 73/20; 73/3; 73/4; 73/6; 73/7; 73/8; 73/9; 8/1; 9/1; 9/2
Flur 3
100/1; 103/1; 104/1; 105/1; 106; 108; 109/1; 111; 115; 116/1; 117; 118/1; 119; 159; 211/90; 212/90; 213/90; 214/93; 215/93; 224/96; 225/96; 276/105; 279/105; 280/107; 299/112; 300/112; 312/98; 318/128; 323/83; 328/104; 346/112; 347/112; 348/70; 349/70; 357/79; 358/79; 360/86; 363/82; 374/102; 375/102; 386/81; 387/81; 388/114; 407/112; 408/112; 409/112; 410/75; 411/75; 415/126; 66; 67/1; 71; 72; 73/1; 76; 77; 78; 82/1; 83/1; 84/1; 85; 87/1; 87/2; 88/1; 88/2; 91; 92; 97; 98/1; 99
Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) im Parallelverfahren zum aufgestellten Bebauungsplan „Windpark Schwanebeck - Erweiterung“ in der Stadt Schwanebeck.
Der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahmen, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
02.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025
auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:
Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Verbandsgemeinde
Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgenden Link einsehbar:
https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de
Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:
| Montags | 09.00 - 11.30 Uhr |
| Dienstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitags | 09.00 - 11.30 Uhr |
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
1. Umweltbericht zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vorharz, Teil 1 - Schwanebeck
(Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH, Hohenberg-Krusemark)
Im Rahmen des Umweltberichtes wurden die Umweltauswirkungen infolge der 3. Änderung des Bebauungsplanes WP Schwanebeck untersucht und bewertet. Enthalten sind gesetzliche Umweltschutzziele aus Fachgesetzen (u.a. Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt, Bundesbodenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz Sachsen-Anhalt, Umweltschadensgesetz, Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Windenergiebedarfsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, Verordnung über den Landesentwicklungsplan), vorhandene Schutzgebiete (u.a. Natur-, Landschafts- und europäische Schutzgebiete), die Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und eine Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die nachstehenden Schutzgüter:
Fachplanungen und übergeordnete Planung:
| • | Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010); | |
| • | 1. Entwurf Landesentwicklungsplan 2030 für das Land Sachsen-Anhalt; | |
| • | Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, Sachlicher Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ (REPHarz 2018); | |
| • | Entwurf Sachlicher Teilplan „Erneuerbare Energien - Windenergienutzung“; | |
| • | Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (LP LSA 1994); | |
| • | Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (Fortschreibung des LP L | SA 2001); |
| • | Landschaftsrahmenplan des Landkreis Halberstadt (LRP LK HBS 1997); | |
| • | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vorharz (wirksam 2017). | |
Schutzgüter:
| • | Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit |
| • | Schutzgut Pflanzen und Biotope |
| • | Schutzgut Tiere |
| • | Schutzgut biologische Vielfalt |
| • | Schutzgut Boden Schutzgut Fläche |
| • | Schutzgut Boden |
| • | Schutzgut Wasser |
| • | Schutzgut Klima und Luft |
| • | Schutzgut Landschaft |
| • | Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
| • | Schutzgebiete und -objekte |
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Alle Flächenausweisungen wurden schutzgutbezogen auf ihre Umweltauswirkungen überprüft. Für betroffene Schutzgüter wurden für die Umweltauswirkungen prognostiziert und Maßnahmen zur vollständigen Kompensation der Eingriffe erarbeitet und festgesetzt.
2. Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden sowie aus der Öffentlichkeit
Nachstehende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:
| Verfasser (Behörde, TÖB, Gemeinde, Bürger) | Schutzgut und Themenblöcke |
| Landkreis Harz Untere Wasserbehörde | Keine Bedenken, da der Gewässerschutz berücksichtigt wurde. |
| Landkreis Harz Gesundheitsamt | Die von den Windkraftanlagen ausgehenden Lärmimmissionen dürfen die Gesundheit der Menschen nicht schädigen oder nachteilig belasten. Die Anforderungen der TA-Lärm sind zu Grunde zu legen und einzuhalten. Der Schutz des Grundwassers muss beim Bau und auch beim Betrieb der Windkraftanlagen gesichert werden. Der Umgang mit ölhaltigen Stoffen (Kraftstoff, Trafo Öle) muss so erfolgen, dass eine Belastung des Grundwassers ausgeschlossen wird. |
| Landkreis Harz Untere Bodenschutzbehörde | Keine schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen bekannt. Beachtung des Bundesbodenschutzgesetzes und des Bodenschutz-Ausführungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Sparsamer Umgang mit Grund und Boden. Kompensation entstehender Bodenversiegelungen durch geeignete Maßnahmen in den weiterführenden Planungen. |
| Landkreis Harz Untere Naturschutzbehörde | Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen der Planung nicht entgegen. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden bei der Planaufstellung sachgerecht berücksichtigt. |
| Landesverwaltungsamt Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung | Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vertritt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreis Harz. Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht sind zu beachten. |
| Landesverwaltungsamt Obere Immissionsschutzbehörde | Keine Bedenken. |
| Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt | Hinweis auf zahlreiche archäologische Kulturdenkmale im Vorhabenbereich und Umfeld der Maßnahme. Zustimmung bei Durchführung einer fachgerechten archäologischen Dokumentation nach derzeit gültigen Standards des LDA LSA. |
| Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt | Zu klären ist die Kompensation der Umwelteinwirkungen. Ansonsten keine forstrechtlichen Einwände. |
| Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte | Erhebliche Bedenken hinsichtlich der Modifizierung der Gebietskulisse zu einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Nutzungsüberlagerung z.B. Windenergie zu Lasten bisher bestehender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft. |
| Landesamt für Geologie und Bergbau Sachsen-Anhalt | Hinweis auf in tieferem geologischen Untergrund vorhandenen Gesteinen des Mittleren Keuper und die damit potenziell vorhandenen subrosionsgefährdete Horizonte. |
| Regionale Planungsgemeinschaft Harz | Hinweise auf: - Artenschutzrechtliche Prüfung, - Feststellung der Raumbedeutsamkeit durch die obere Landesentwicklungsbehörde |
| Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt | Fachgerechte Auseinandersetzung mit dem Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung eines Eignungsgebietes Nr. IV „Schwanebeck“ (Kap. 4.6.2 Z 1 REPHarz, 2009). Die RPG Harz ist in Bezug auf die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raum-ordnung als sonstige Erfordernisse der Raumordnung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG als Träger öffentlicher Belange für die Abgabe der Stellungnahme zuständig und zu beteiligen. |
Die eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen sind zusammen mit den Planungsunterlagen auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz eingestellt und liegen zusätzlich, zusammen mit den Planungsunterlagen, in den Verwaltungsräumen zur Einsicht aus.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
(Kartenauszug vom Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck)
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Die Stellungnahme senden Sie bitte an Info@vorharz.net oder an die folgende Adresse:
Verbandsgemeinde Vorharz
Markt 7
38828 Wegeleben
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Wegeleben, 29.11.2024