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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 12/2025
Aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Harsleben

(Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Schmiedestein (West)“ in der Gemeinde Harsleben)



Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Windpark Schmiedestein (West)“ in der Gemeinde Harsleben

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Schmiedestein (West)“ im Parallelverfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist die dortige Errichtung von insgesamt fünf Windkraftanlagen.

Das Plangebiet umfasst auf einer Fläche von ca. 138 ha folgende Flurstücke in der Gemarkung Harsleben (ganz oder teilweise):

Flur 3

193/1, 194, 198/1, 200/1, 201/1, 203, 204/1, 204//2, 204/3, 207/4, 269/200, 270/200, 273/202, 284/195, 285/195, 286/195, 287/195, 387/202, 388/202, 547/188, 615/199, 616/199, 634/193, 635/193, 636/193, 651/202, 652/202, 657/196, 658/196, 738/197, 741/198, 798/206, 821/188, 204/4, 638/205, 639/205

Flur 6

107/3, 107/4, 114, 135, 151, 182/1, 182/2, 183, 184, 190/1, 227/181, 257/159, 382/182, 385/182, 390/108, 391/108, 392/108, 393/108, 472/187, 483/182, 484/182, 505/189, 506/189, 507/189, 540/182, 110, 111, 113/1, 113/2, 137/1, 138/1, 139, 140/1, 141, 142, 144/1, 145/1, 146, 148, 160/1, 165, 166, 174/1, 178/1, 179/1, 185, 186, 209/136, 213/144, 216/147, 217/147, 226/181, 258/159, 292/162, 295/162, 296/162, 298/162, 302/112, 309/160, 310/160, 311/160, 312/160, 317/150, 318/150, 319/150, 345/167, 346/168, 347/169, 348/171, 352/175, 353/176, 354/179, 355/179, 356/179, 366/160, 377/143, 378/143, 379/143, 394/108, 395/108, 396/108, 397/108, 400/136, 401/136, 415/162, 416/162, 459/180, 460/180, 465/164, 467/164, 469/162, 470/162, 476/145, 486/138, 487/138, 492/163, 494/163, 498/161, 499/164, 500/164, 526/162, 527/162, 533/149, 534/149, 535/149, 536/178, 537/178, 538/178, 545/164, 546/164, 547/112, 548/112, 555/163, 556/163, 565/109, 566/109, 574/140, 575/140, 576/109, 577/109

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Auskunft geben. Hierzu wird der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Schmiedestein (West)“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in der Zeit vom

22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026

auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:

Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Harsleben

Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgenden Link einsehbar:

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de

Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:

Montags

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstags

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitags

09.00 - 12.00 Uhr

Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.

Es besteht die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Vorentwürfe eingesehen werden können. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.

Gemeinde Harsleben, 01.12.2025

Bischoff
Bürgermeisterin