(Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Vorharz)
Aufstellungsbeschluss
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2024 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans „Teilplan 3 - Stadt Wegeleben“ und „Teilplan 4 - Gemeinde Harsleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen.
Das Plangebiet umfasst auf einer Fläche von ca. 436 ha eine große Anzahl von Flurstücken in den Fluren 3 und 6 der Gemarkung Harsleben sowie 8, 9, 10 und 11 der Gemarkung Wegeleben. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Sonderbaufläche für Windenergie mit Nutzungsüberlagerung zur Landwirtschaft geändert werden.
Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) im Parallelverfahren zu den aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplänen „Windpark Schmiedestein (Ost)“ in der Stadt Wegeleben und „Windpark Schmiedestein (West)“ in der Gemeinde Harsleben. Das vorrangige Ziel der Änderung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung neuer Windkraftanlagen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Auskunft geben. Hierzu wird der Vorentwurf zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in der Zeit vom
22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:
Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Verbandsgemeinde
Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgenden Link einsehbar:
https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de
Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:
| Montags | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstags | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstags | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitags | 09.00 - 12.00 Uhr |
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Vorentwürfe eingesehen werden können. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Wegeleben, 01.12.2025