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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung über die Jahreshauptveranlagung der Grundsteuer 2023

1. Die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Vorharz haben folgende Hebesätze beschlossen:

2.

Gemeinden

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Wegeleben

400

380

Schwanebeck

400

380

Harsleben

400

380

Gr. Quenstedt

400

400

Ditfurt

330

390

Hedersleben

320

380

Selke-Aue

320

380

Für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbetrag) sich seit der letzten Bekanntgabe eines Bescheides nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den in den bisherigen Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen fällig und ist an den Fälligkeitstagen auf das Konto der jeweiligen Stadt- oder Gemeindekasse zu überweisen. Soweit ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Beträge zu den Fälligkeiten eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahresschuld angerechnet.

3.

Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, wird auf der Grundlage des vom Finanzamt Quedlinburg erlassenen Grundsteuermessbescheids ein geänderter Grundsteuerbescheid ergehen.

4.

Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser sowie Mietwohngrundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage Wohn-/Nutzfläche des § 42 GrStG.

Die Eigentümer (ggf. Verwalter) dieser Grundstücke haben gem. § 44 Abs. 3 GrStG in den Fällen der Ersatzbemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grundsteuer B jährlich eine Grundsteuer-Anmeldung einzureichen. Haben sich am Grundstück seit der letzten Grundsteuer-Anmeldung Änderungen ergeben (z.B. durch Modernisierungen, An-/Umbauten und/oder Aufstockungen bzw. Nutzungsänderungen, die zu Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche führen oder durch Schaffung von Stellplätzen für PKW etc.), so ist durch die Steuerpflichtigen bzw. deren Beauftragte eine neue Grundsteuer-Anmeldung einzureichen.

Die Vordrucke zur Grundsteuer-Anmeldung sind zu den jeweiligen Sprechzeiten der Verbandsgemeinde Vorharz, Steueramt (Zimmer 21/22 in Schwanebeck, Kapellenstr. 16), Tel 039423 851/27 od. 28 oder im Internet unter www.vorharz.net /Bekanntmachungen/ erhältlich. Die Formulare sind ausgefüllt bis spätestens zum 31.03.2023 einzureichen.

Sollten seit der letzten Grundsteuer-Anmeldung keine Veränderungen erfolgt sein, so ist keine neue Grundsteuer-Anmeldung erforderlich. In diesen Fällen genügt es, wenn sie dies in einem formlosen Schreiben mitteilen. Die Grundsteuer ist dann, wie im Jahr 2022, unverändert zu zahlen.

Hundesteuer:

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabebescheides zur Entrichtung der Hundesteuer, ist nach dem zuletzt ergangenen Bescheid weiterzuzahlen.

Der bisherige Abgabenbescheid behält weiterhin Gültigkeit.

Sollten sich 2023 Änderungen zur bisherigen Festsetzung ergeben, erhalten die Abgabenpflichtigen einen Änderungsbescheid.

Für die Entrichtung der Grund- und Hundesteuer sind folgende Fälligkeitstermine zu beachten:

Vierteljahreszahler: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November

Jahreszahler: 1. Juli

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die öffentliche Bekanntgabe kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt Widerspruch bei der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.

i. A.

Meinert
Amtsleiter Finanzen und Ordnung