(Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Photovoltaik Kieswerke Bodetal“ in der Stadt Wegeleben)
| • | Aufstellungsbeschluss |
Der Stadtrat der Stadt Wegeleben hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 6. September 2022, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik Kieswerke Bodetal“ im Parallelverfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die dortige Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage, die der energetischen Selbstversorgung der Kieswerke Bodetal dienen soll.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 56 in der Flur 1 der Gemarkung Wegeleben mit einer Gesamtfläche von ca. 2,5 ha.
| • | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung |
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Sie soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Auskunft geben. Dazu liegt der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Photovoltaik Kieswerke Bodetal“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in der Zeit vom
01.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023
in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:
| Montags | 09.00 - 11.30 Uhr |
| Dienstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitags | 09.00 - 11.30 Uhr |
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich. Alternativ können die Planungsunterlagen auch über die Webseite der Verbandsgemeinde und dem folgenden Link abgerufen werden.
http://www.vorharz.net/de/wegeleben-1652967377.html
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Vorentwürfe eingesehen werden können. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Luftbild dargestellt.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter
http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Wegeleben, 30.01.2023