| • | Aufstellungsbeschluss |
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 24. Oktober 2022, die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 3 – Stadt Wegeleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen.
Der Änderungsbereich betrifft das Flurstück 56 der Flur 1 in der Gemarkung Wegeleben mit einer Größe von ca. 2,5 ha. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Sonderbaufläche für Photovoltaik geändert werden.
Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) im Parallelverfahren zum aufgestellten Bebauungsplan „Photovoltaik Kieswerke Bodetal“ in der Stadt Wegeleben. Das Ziel ist die dortige Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage, die der energetischen Selbstversorgung der Kieswerke Bodetal dienen soll.
| • | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung |
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Sie soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Auskunft geben. Dazu liegt der Vorentwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Zeit vom
01.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023
in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:
| Montags | 09.00 - 11.30 Uhr |
| Dienstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitags | 09.00 - 11.30 Uhr |
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich. Alternativ können die Planungsunterlagen auch über die Webseite der Verbandsgemeinde und dem folgenden Link abgerufen werden.
http://www.vorharz.net/de/verbandsgemeinde-1652967394.html
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Vorentwürfe eingesehen werden können. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
(Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 3 – Stadt Wegeleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz)
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachungen ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter
http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Wegeleben, 30.01.2023