(Geltungsbereich des Plangebietes zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Kirschberg“ in der Gemeinde Selke-Aue OT Hausneindorf)
| • | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung |
Der Gemeinderat der Gemeinde Selke-Aue hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 16. Juni 2022, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Kirschberg“ im Parallelverfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selke-Aue beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die dortige Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 50, 52, 8, 45, 53, 51, 30, 7/1, 9, 10/2, 32/1, 49, 48, 46, 47, 33, 5, 4, 3, 2/2 in der Flur 9 der Gemarkung Hausneindorf, mit einer Gesamtfläche von ca. 12 ha.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Sie soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Auskunft geben. Dazu liegt der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Kirschberg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in der Zeit vom
01.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023
in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:
| Montags | 09.00 - 11.30 Uhr |
| Dienstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitags | 09.00 - 11.30 Uhr |
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich. Alternativ können die Planungsunterlagen auch über die Webseite der Verbandsgemeinde und dem folgenden Link abgerufen werden.
http://www.vorharz.net/de/selkeaue.html
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Vorentwürfe eingesehen werden können. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter
http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Selke-Aue, 30.01.2023