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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde zu erheben. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben:

A)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

B)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören - Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen - Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von

DA)

Altersjubiläen

DB)

Ehejubiläen (Unterschrift beider Personen notwendig)

an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk - Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage - Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie entweder schriftlich beantragen oder durch persönliche Vorsprache unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Vorharz veranlassen.

Ihren schriftlichen Antrag richten Sie bitte an Verbandsgemeinde Vorharz, Einwohnermeldeamt, Markt 7, 38828 Wegeleben.