Verbandsgemeinde Vorharz
Der Gemeindewahlleiter
Gemäß § 10a Abs. 1 und 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) haben alle Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Vorharz die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses an die Verbandsgemeinde Vorharz zu den allgemeinen Neuwahlen der Vertretungen am 09.06.2024 und für alle stattfindenden Kommunalwahlen längstens für die Dauer der Wahlperiode durch Beschluss übertragen.
Nach § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1 KWG LSA i. V. m. § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Die Zahl der Beisitzer wird auf sechs festgelegt.
Auf § 13 Abs. 1 und 3 KWG LSA wird hingewiesen.
Entsprechend § 4 Abs. 1 KWO LSA fordere ich hiermit alle die im Wahlgebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, mir Vorschläge für Beisitzer und Stellvertreter zur Bildung des Gemeindewahlausschusses zu unterbreiten.
Die Vorschläge sind schriftlich bis zum 16. März 2024 bei der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben einzureichen.