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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Verbandsgemeinde Vorharz

Der Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Vorharz

Aufforderung der Parteien und Wählergruppen zur Bildung von Wahlvorständen

Für die am 09. Juni 2024 stattfindenden allgemeinen Neuwahlen der Vertretungen in der Verbandsgemeinde Vorharz sind nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden und zwei bis acht Beisitzern.

In der Verbandsgemeinde Vorharz sind 13 Wahlvorstände und ein Briefwahlvorstand zu besetzen.

1001

Stadt Wegeleben

8 Beisitzer

1002

Stadt Wegeleben, OT Adersleben

6 Beisitzer

1003

Stadt Wegeleben, OT Deesdorf

6 Beisitzer

1004

Stadt Wegeleben, OT Rodersdorf

6 Beisitzer

2001

Stadt Schwanebeck

8 Beisitzer

2002

Stadt Schwanebeck, OT Nienhagen

6 Beisitzer

3001

Gemeinde Harsleben

8 Beisitzer

4001

Gemeinde Groß Quenstedt

8 Beisitzer

6001

Gemeinde Ditfurt

8 Beisitzer

8001

Gemeinde Hedersleben

8 Beisitzer

9001

Gemeinde Selke – Aue, OT Wedderstedt

6 Beisitzer

9002

Gemeinde Selke – Aue, OT Heteborn

6 Beisitzer

9003

Gemeinde Selke – Aue, OT Hausneindorf

6 Beisitzer

1100

Briefwahlvorstand Verbandsgemeinde

6 Beisitzer

Wahlgebiet ist bei der Wahl der Gemeinde- und Stadträte das Gebiet der Gemeinde bzw. der Stadt. Bei der Wahl des Verbandsgemeinderates ist das Wahlgebiet die Verbandsgemeinde Vorharz.

Die Tätigkeit im Wahlvorstand stellt eine ehrenamtliche Tätigkeit dar. Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Die §§ 30 bis 32 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gelten entsprechend. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag ein Erfrischungsgeld.

Entsprechend § 6 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit alle die im Wahlgebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, wahlberechtigte Personen für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahlvorständen vorzuschlagen.

Die Vorschläge sind schriftlich bis zum 16. März 2024 bei der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben einzureichen.

Wegeleben, 15.01.2024

Liebner