In der Stadt Schwanebeck ist die Stelle der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Wahl findet am 09. Juni 2024 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Der/die Bürgermeister/in wird gemäß § 96 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schwanebeck in allgemeiner, freier und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre.
Fällt auf keine Bewerberin/keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 30. Juni 2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Bewerber/innen zum/zur Bürgermeister/in müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union,
die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis einer Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten auf Zeit müssen vorliegen. Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 KVG LSA wird hingewiesen.
Die Bewerbung für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in muss von mindestens 1 vom Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Es sind 20 Unterstützungsunterschriften erforderlich.
(Formblätter sind dazu im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz kostenlos erhältlich).
Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit.
Für Bewerber/innen, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG LSA, wenn für den Bewerber/die Bewerberin eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Damit sind Bewerber, die am Tage der Bestimmung des Wahltages durch Parteien oder Wählergruppen unterstützt werden, welche im Deutschen Bundestag, im Landtag Sachsen-Anhalt oder im Stadtrat der Stadt Schwanebeck durch eigene Wahlvorschläge vertreten sind, von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit. Die Niederschrift über die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen.
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die sich zur Wahl bewerben, haben mit der Bewerbung eine Versicherung
abzugeben (nach Muster der Anlage 8b zu 38a KWO LSA), dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und der §§ 38 a sowie 39 KWO LSA.
Die erforderlichen Formblätter sind im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben (Tel. 039423 851-16) kostenfrei erhältlich.
Die Bewerbung muss den Namen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der/des Bewerberin/Bewerbers enthalten und ist persönlich zu unterzeichnen.
Die erforderlichen Unterlagen (Unterstützungsunterschriften oder Unterstützungserklärung einer Partei oder Wählergruppe, Wählbarkeitsbescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde-Anlage 9 KWO LSA, eidesstattliche Versicherung für Wahlbewerber/in anderer Mitgliedsstaaten sind beizufügen. Bewerbungen sind schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist an folgende Anschrift zu richten:
Verbandsgemeinde Vorharz, Gemeindewahlleiter, Markt 7, 38828 Wegeleben
Die Einreichungsfrist beginnt am Tage der Stellenausschreibung und endet am Dienstag, dem 02. April 2024, 18:00 Uhr. Bewerbungen können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Später eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.