Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Schwanebeck
Der Gemeindewahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Bestimmung des Wahltages und der Wahlzeit für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Schwanebeck
Gemäß des § 96 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, in Verbindung mit §§ 1, 5 und 6 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt findet die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) am
Sonntag, den 09.06.2024 statt.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
eine eventuell notwendige Stichwahl findet am
Sonntag, den 30.06.2024 statt.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Liebner