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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2025
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte

- Flurbereinigungsbehörde –

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte

Große Ringstraße 52 38820 Halberstadt ' (03941) 671-0

Bei Antwort bitte angeben:

AZ.: 13.1 – 611 B 12-ASL 7.147  —  Halberstadt, 20.11.2024

Öffentliche Bekanntmachung

SCHLUSSFESTSTELLUNG

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) im

Flurbereinigungsverfahren Nachterstedt-Hoym (B6n)

Salzlandkreis

Verf.-Nr. ASL 7.147

1. Schlussfeststellung

In der Flurbereinigung Nachterstedt-Hoym (B6n), Salzlandkreis, wird hiermit nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Schlussfeststellung erlassen.

Es wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren berücksichtigt werden müssen. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gleichzeitig erlischt die „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Nachterstedt-Hoym (B6n)“ als Körperschaft öffentlichen Rechts.

2. Begründung der Schlussfeststellung

Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens ist zulässig und begründet. Alle Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes sind ordnungsgemäß ausgeführt worden. Die gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen zwischen den Beteiligten, Teilnehmergemeinschaft und Flurbereinigungsbehörde sind unanfechtbar erledigt.

Die Unterlagen für die Berichtigung der öffentlichen Bücher und die des Liegenschaftskatasters sind an die dafür zuständigen Behörden abgegeben worden. Die Berichtigung ist erfolgt.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung in dem festgelegten Umfang ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, oder beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Wanzleben – Börde, oder beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale einzulegen.

Gegen die Schlussfeststellung steht nach § 149 Abs.1 FlurbG auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Widerspruch an die obere Flurbereinigungsbehörde zu.

Die vorstehende Schlussfeststellung kann im Internet unter: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-mitte/flurneuordnung/landkreis-salzlandkreis/flurb-asl-116/ eingesehen werden.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach dem FlurbG zu erfolgen hat, wird nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen vorgenommen. Weitergehende Informationen sind unter https://lsaurl.de/alffmittedsgvo zu finden.