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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2026
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Verbandsgemeinde Vorharz

Der Verbandsgemeindebürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Bildung von Wahlvorständen

Die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt findet am Sonntag, den 06. September 2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Nach § 26 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG); § 5 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 bis 3 und § 8 Abs. 3 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO) sowie § 10 LWO; § 48 Abs. 2 und § 49 LWG in den derzeit geltenden Fassungen beruft die Verbandsgemeinde aus den Wahlberechtigten für jeden Wahlbezirk einen Wahlvorsteher, seinen Stellvertreter, einen Schriftführer sowie zwei bis sechs Beisitzer (Wahlvorstand). Der Stellvertreter des Wahlvorstehers und der Schriftführer sind zugleich Beisitzer des Wahlvorstandes.

In den Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Vorharz werden folgende Wahlbezirke zur Landtagswahl gebildet:

1001

Stadt Wegeleben

1002

Stadt Wegeleben, OT Adersleben

1003

Stadt Wegeleben, OT Deesdorf

1004

Stadt Wegeleben, OT Rodersdorf

2001

Stadt Schwanebeck

2002

Stadt Schwanebeck, OT Nienhagen

3001

Gemeinde Harsleben

4001

Gemeinde Groß Quenstedt

6001

Gemeinde Ditfurt

8001

Gemeinde Hedersleben

9001

Gemeinde Selke-Aue, OT Wedderstedt

9002

Gemeinde Selke-Aue, OT Heteborn

9003

Gemeinde Selke-Aue, OT Hausneindorf

Weiterhin werden folgende Briefwahlvorstände gebildet:

1100

Briefwahlvorstand I

1200

Briefwahlvorstand II

1300

Briefwahlvorstand III

1400

Briefwahlvorstand IV

Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Auf die §§ 5 und 8 LWO wird hingewiesen.

Hiermit fordere ich alle in den Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Vorharz vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir Vorschläge für Beisitzer/innen zur Bildung von Wahlvorständen zu unterbreiten.

Ich bitte die Vorschläge bis zum 27. März 2026 unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Wohnanschrift, Geburtsdatum, der telefonischen Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse der betreffenden Person bei der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben oder per E-Mail an wahlen@vorharz.net einzureichen.

Wegeleben, 04.02.2026

Benno Liebner

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich.