Verbandsgemeinde Vorharz
Der Verbandsgemeindebürgermeister
Die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt findet am Sonntag, den 06. September 2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Nach § 26 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG); § 5 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 bis 3 und § 8 Abs. 3 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO) sowie § 10 LWO; § 48 Abs. 2 und § 49 LWG in den derzeit geltenden Fassungen beruft die Verbandsgemeinde aus den Wahlberechtigten für jeden Wahlbezirk einen Wahlvorsteher, seinen Stellvertreter, einen Schriftführer sowie zwei bis sechs Beisitzer (Wahlvorstand). Der Stellvertreter des Wahlvorstehers und der Schriftführer sind zugleich Beisitzer des Wahlvorstandes.
| In den Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Vorharz werden folgende Wahlbezirke zur Landtagswahl gebildet: | |
| 1001 | Stadt Wegeleben |
| 1002 | Stadt Wegeleben, OT Adersleben |
| 1003 | Stadt Wegeleben, OT Deesdorf |
| 1004 | Stadt Wegeleben, OT Rodersdorf |
| 2001 | Stadt Schwanebeck |
| 2002 | Stadt Schwanebeck, OT Nienhagen |
| 3001 | Gemeinde Harsleben |
| 4001 | Gemeinde Groß Quenstedt |
| 6001 | Gemeinde Ditfurt |
| 8001 | Gemeinde Hedersleben |
| 9001 | Gemeinde Selke-Aue, OT Wedderstedt |
| 9002 | Gemeinde Selke-Aue, OT Heteborn |
| 9003 | Gemeinde Selke-Aue, OT Hausneindorf |
| Weiterhin werden folgende Briefwahlvorstände gebildet: | |
| 1100 | Briefwahlvorstand I |
| 1200 | Briefwahlvorstand II |
| 1300 | Briefwahlvorstand III |
| 1400 | Briefwahlvorstand IV |
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Auf die §§ 5 und 8 LWO wird hingewiesen.
Hiermit fordere ich alle in den Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Vorharz vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir Vorschläge für Beisitzer/innen zur Bildung von Wahlvorständen zu unterbreiten.
Ich bitte die Vorschläge bis zum 27. März 2026 unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Wohnanschrift, Geburtsdatum, der telefonischen Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse der betreffenden Person bei der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben oder per E-Mail an wahlen@vorharz.net einzureichen.
Wegeleben, 04.02.2026
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich.