Die Verbandsgemeinde Vorharz, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Ditfurt, Groß Quenstedt, Harsleben, Hedersleben, Schwanebeck, Selke-Aue und Wegeleben, ist Teil des Landkreises Harz und erstreckt sich östlich der Städte Quedlinburg und Halberstadt. Der östliche Gemarkungsverlauf gilt gleichzeitig als Kreisgrenze zu den Landkreisen Börde- und Salzlandkreis. Das Verbandsgemeindegebiet mit einer Ausdehnung von ca. 208 km² und ca. 12.000 Einwohnern wird mit Sitz in Wegeleben und zwei weiteren Verwaltungsstandorten an den Standorten Schwanebeck und Selke-Aue (OT Wedderstedt) verwaltet.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir im Bau- und Ordnungsamt, Sachgebiet Bauverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine kompetente Persönlichkeit zur befristeten Einstellung als
| Ihre Aufgaben | |
| • | Begleitung von Fördermittelanträgen und Investitionsfördermaßnahmen |
| • | Zuarbeit zur Umsetzung des Sondervermögens |
| • | Archivrecherchen |
| • | Zuarbeit von Planungs- und Bauleistungsausschreibungen |
| • | Terminkoordination im Sachgebiet Bauverwaltung |
| • | Überwachung der Finanzierung und Abrechnungsverfahren |
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| Ihr Profil | |
| • | Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder eine gleichwertige Berufsausbildung. Die Qualifikation kann auch durch die Teilnahme an der Verwaltungsprüfung I erworben sein. |
| • | Sie sind im Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B und es besteht die Bereitschaft, ihr privates Fahrzeug für evtl. dienstliche Fahrten (mit einer Ausgleichszahlung nach dem Bundesreisekostengesetz) einzusetzen. |
| • | EDV Kenntnisse im Umgang mit Standard PC Programmen (Word, Excel, Outlook u.a.) werden vorausgesetzt. |
| • | Sie verfügen über ein hohes Maß an Belastbarkeit, Stressresistenz, Kommunikationsfähigkeit, sind flexibel sowie team- und konfliktfähig. |
| • | Eine selbständige, verantwortungsbewusste und strukturierte Arbeitsweise zeichnet Sie aus. |
| • | Sie sind Deutscher Staatsbürger oder Staatsbürger der Europäischen Union und beherrschen die deutsche Sprache als Fremdsprache mindestens in der Niveaustufe 3. |
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| Wir bieten Ihnen | |
| • | eine in Vollzeit zu besetzende, für den Zeitraum von zwei Jahren befristete Stelle gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG |
| • | Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 TVÖD-V-VKA, Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung |
| • | flexible Arbeitszeiten zur optimalen Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben |
| • | gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten |
| • | ein vielseitiges Aufgabengebiet |
| • | ein kooperatives und angenehmes Arbeitsumfeld. |
Die Teilnahme am SOG-Bereitschaftsdienst ist verpflichtend.
Die Bereitschaft zum Einsatz als Wahlhelfer wird erwartet.
Die Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr ist wünschenswert.
Nach § 9 Absatz 5 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes das Landes Sachsen-Anhalt werden Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.
Schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Der Nachweis einer Schwerbehinderung/ Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits mit der Bewerbung beizufügen.
Ihre aussagefähige Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte bis zum 28.02.2026 an die:
Verbandsgemeinde Vorharz
z. Hd. Herr Thees
Markt 7
38828 Wegeleben
oder per E-Mail an bewerbung@vorharz.net.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter, mit Adresse versehener Rückumschlag in angemessener Größe beigefügt wurde. Andernfalls werden die Unterlagen nach 3 Monaten vernichtet.
Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten erhalten Sie unter datenschutzhinweise_zur_bewerbung_f_r_ein_besch_ftigungs_oder_ausbildungsverh_ltnis_bei_der_verbandsgemeinde_vorharz.pdf.