In erster Linie sollten Gartenabfälle durch Kompostierung, Strauchschnittsammlung der enwi (beachten Sie bitte die Termine im Abfallkalender) bzw. in den Wertstoffhöfen entsorgt werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen, d.h. trockene Gartenabfälle, abgeschnittene Pflanzenteile, Gehölzschnitt aus privat genutzten Gärten, sollte nur als Ausnahme angesehen werden. Das Verbrennen ist im Frühjahr in der Zeit vom 01. März 2023 bis 20. April 2023, jeweils von Montag - Freitag 08:00 - 18:00 Uhr, sowie am Samstag von 08:00 - 14:00 Uhr möglich.
An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen grundsätzlich verboten!
Es ist zu beachten, dass Mindestabstände von 20 Meter zu Gebäuden, 10 Meter zu Gartenlauben, 10 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten sind. Das Gartenfeuer darf nicht größer als 1,5 x 1,5 m Grundfläche und 1 m Höhe sein.
Auch Rauchbelästigungen der Nachbarn sind zu vermeiden.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde, Tel. 03941 5970 - 5764 oder -5760 zur Verfügung.