Die ersten Sonnenstrahlen locken immer mehr Bürger vor die Tür und genießen die frische Luft. Aus aktuellem Anlass weist die Verbandsgemeinde Vorharz darauf hin, dass Hunde in bebauten Ortsteilen sowie auf Straßen und in öffentlichen Anlagen wie z. B. Spielplätze oder Parkanlagen ganzjährig an der Leine zu führen sind.
Dass sich an diese Regel nicht alle Hundehalter halten, wird immer wieder beobachtet. Dabei handelt sich das leinenlose Gassi gehen um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Den im § 6 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Vorharz ist fest vorgeschrieben, dass Hunde in bebauten Ortsteilen an einer geeigneten Leine zu führen sind.
Die Anleinpflicht soll Hundehalter keineswegs diskriminieren. Zum einen gibt es durchaus Menschen, die sich vor freilaufenden Hunden ängstigen, zum anderen wird auch ein aufmerksamer Hundehalter nicht verhindern können, dass sein unangeleinter Vierbeiner wildlebende Tiere stört oder sein Geschäft dort verrichtet, wo es nicht hingehört.
Die Anleinpflicht gehört zu einer Reihe von Regeln, die aufgestellt wurden, um im öffentlichen Bereich ein rücksichtsvolles Miteinander aller Bürger zu gewährleisten.