Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) in der zuletzt gültigen Fassung, hat die Gemeinde Selke-Aue die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 12.12.2022 beschlossene Haushaltssatzung erlassen und auf Grundlage der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 08.02.2023 einen Beitrittsbeschluss am 02.03.2023 erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Selke-Aue voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.164 500 Euro | |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.982.700 Euro | |
| 2. | im Finanzplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.385.500 Euro | |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.803.700 Euro | |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 1.050.600 Euro | |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 620.400 Euro | |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro | |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro | |
| festgesetzt. | |||
§ 2
Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird 277.100,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 24.10.2019, vom Gemeinderat beschlossen am 24.10.2019 und in Kraft getreten am 01.01.2020, festgesetzt.
§ 6
Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung in der Kommune in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 5.000 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet der Rat.
Zweckgebundene Zuwendungen oder zweckgebundene Spenden sind entsprechend ihrer Verwendung, unabhängig von der Höhe der bereitgestellten Mittel fortzuschreiben und einzusetzen.
Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Budgets sind gegenseitig deckungsfähig.
Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlungen können zur Deckung von
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Budget herangezogen werden. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden für einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen erklärt.
Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen bei bilanziellen Abschreibungen gelten als über- bzw. außerplanmäßig genehmigt.
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden ganz oder teilweise für übertragbar erklärt.
Selke-Aue, den 02.03.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 16.03.2023 bis 27.03.2023 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwanebeck, Zimmer 34 öffentlich aus.
Die nach § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 08.02.2023 unter dem Aktenzeichen 15 12 03 17 teilweise erteilt worden. Der Liquiditätskredit wurde versagt. Hierzu wurde am 02.03.2023 ein Beitrittsbeschluss gefasst
Selke-Aue, den 3. März 2023