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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderungssatzung

zur Satzung der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Wegeleben, Schwanebeck, Harsleben, Groß Quenstedt, Ditfurt, Hedersleben und Selke-Aue zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, „Untere Bode“, Ilse / Holtemme und „Selke / Obere Bode“

Aufgrund des § 56 des Wassergesetzes für das Land Sachsen- Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBI. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01. Oktober 2025 (GVBI. LSA S. 748), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2025 (GVBl. LSA S. 834) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 09.02.2026 die folgende 1. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, „Untere Bode“, Ilse / Holtemme und „Selke / Obere Bode“ beschlossen.

§ 1

Im § 2 wird das Wort „Erschwernisumlage“ durch „Versiegelungsumlage“ ersetzt.

§ 2

Im § 3 wird das Wort „Erschwernisbeitrag“ durch „Versiegelungsbeitrag“ ersetzt.

§ 3

(1) Im § 6 Abs. 1 wird das Wort „Erschwernisumlage“ durch das Wort „Versiegelungsumlage“ ersetzt.

(2) Im § 6 Abs. 2 wird das Wort „Erschwernisbeitrages“ durch „Versiegelungsbeitrages“ ersetzt.

§ 4

(1) Im § 7 Abs. 1 wird das Wort „Erschwernisbeitragssatz“ durch das Wort „Versiegelungsbeitragssatz“ ersetzt.

(2) Im § 7 Abs. 2 wird das Wort „Erschwernisbeiträge“ durch „Versiegelungsbeiträge“ ersetzt.

§ 5

Die 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.