Der Stadtrat der Stadt Wegeleben beschließt die 2. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Räume mit folgendem Inhalt:
§ 2 wird um Satz 3 nach den maßgeblichen Entgelten um folgenden Satz ergänzt:
„Für die Benutzung des Schützenhauses fällt mit Benutzung des Objektes zusätzlich zum Nutzungsentgelt eine Reinigungspauschale von 120,00 € und für das Dorfgemeinschaftshaus Rodersdorf eine Reinigungspauschale von 60,00 € an.“
Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Wegeleben, 27.02.2026