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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
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2. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Räume

Der Stadtrat der Stadt Wegeleben beschließt die 2. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Räume mit folgendem Inhalt:

Artikel 1

§ 2 wird um Satz 3 nach den maßgeblichen Entgelten um folgenden Satz ergänzt:

„Für die Benutzung des Schützenhauses fällt mit Benutzung des Objektes zusätzlich zum Nutzungsentgelt eine Reinigungspauschale von 120,00 € und für das Dorfgemeinschaftshaus Rodersdorf eine Reinigungspauschale von 60,00 € an.“

Artikel 2

Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Wegeleben, 27.02.2026

René Kerl
Bürgermeister