Titel Logo
Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Verbandsgemeinde Vorharz

Der Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Bürgermeisterwahl Stadt Schwanebeck am 09.06.2024

Nach § 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wurde der Verbandsgemeinde Vorharz die Aufgabe des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 09.06.2024 in der Stadt Schwanebeck längstens für die Dauer der Wahlperiode durch Beschluss übertragen.

1. Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses

Gemäß § 4 Abs. 4 Kommunalwahlordnung für das Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der derzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses bekannt:

Vorsitzender

Herr Benno Liebner

stellvertretender Vorsitzender

Herr Sascha Meinert

Beisitzerin

Janina Kühne

stellvertretende Beisitzerin

Sarah Wonneberg

Beisitzerin

Elke Keddi

stellvertretende Beisitzerin

Linda Dannhauer

Beisitzerin

Heike Schweigert

stellvertretende Beisitzerin

Konstanze Bebermeier

Beisitzerin

Sandra Pscheida

stellvertretende Beisitzerin

Anna Goerecke

2. Sitzungen des Gemeindewahlausschusses

Gemäß § 5 Abs. 3 KWO LSA gebe ich hiermit die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses öffentlich bekannt:

Die Zulassung der Bewerbungen nach § 30 Abs. 5 KWG LSA erfolgt am

Donnerstag, 11. April 2024, 16:30 Uhr.

Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses nach § 37 KWG LSA i.V.m. § 69 Abs. 2 bis 4 KWO LSA erfolgt am

Dienstag, 11. Juni 2024, 17:00 Uhr.

Im Falle einer Stichwahl erfolgt die Zulassung der Bewerbungen nach § 30a Abs. 2 KWG LSA am

Dienstag, 11. Juni 2024, 17:00 Uhr.

Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl erfolgt am

Dienstag, 02. Juli 2024, 17:00 Uhr.

Die Sitzungen sind öffentlich. Zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 3 KWG LSA der Gemeindewahlausschuss beschlussfähig ist, wenn außer dem Vorsitzenden oder seines Stellvertreters mindestens 2 Beisitzer/innen oder ihre Stellvertreter/innen anwesend sind.