Verbandsgemeinde Vorharz
Der Gemeindewahlleiter
Nach § 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wurde der Verbandsgemeinde Vorharz die Aufgabe des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 09.06.2024 in der Stadt Schwanebeck längstens für die Dauer der Wahlperiode durch Beschluss übertragen.
1. Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
Gemäß § 4 Abs. 4 Kommunalwahlordnung für das Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der derzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses bekannt:
| Vorsitzender Herr Benno Liebner | stellvertretender Vorsitzender Herr Sascha Meinert |
| Beisitzerin Janina Kühne | stellvertretende Beisitzerin Sarah Wonneberg |
| Beisitzerin Elke Keddi | stellvertretende Beisitzerin Linda Dannhauer |
| Beisitzerin Heike Schweigert | stellvertretende Beisitzerin Konstanze Bebermeier |
| Beisitzerin Sandra Pscheida | stellvertretende Beisitzerin Anna Goerecke |
2. Sitzungen des Gemeindewahlausschusses
Gemäß § 5 Abs. 3 KWO LSA gebe ich hiermit die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses öffentlich bekannt:
Die Zulassung der Bewerbungen nach § 30 Abs. 5 KWG LSA erfolgt am
Donnerstag, 11. April 2024, 16:30 Uhr.
Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses nach § 37 KWG LSA i.V.m. § 69 Abs. 2 bis 4 KWO LSA erfolgt am
Dienstag, 11. Juni 2024, 17:00 Uhr.
Im Falle einer Stichwahl erfolgt die Zulassung der Bewerbungen nach § 30a Abs. 2 KWG LSA am
Dienstag, 11. Juni 2024, 17:00 Uhr.
Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl erfolgt am
Dienstag, 02. Juli 2024, 17:00 Uhr.
Die Sitzungen sind öffentlich. Zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 3 KWG LSA der Gemeindewahlausschuss beschlussfähig ist, wenn außer dem Vorsitzenden oder seines Stellvertreters mindestens 2 Beisitzer/innen oder ihre Stellvertreter/innen anwesend sind.