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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Kommunalwahlen 2024 in der Verbandsgemeinde Vorharz:

Absage der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Hedersleben und Anordnung einer Nachwahl gemäß § 44 Absatz 1a Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)

Mit schriftlicher Verfügung vom 20.03.2024 ordnete der Landkreis Harz an:

1.

Die durch Beschluss der Landesregierung am 13. Juni 2023 (Ministerialblatt LSA Nr. 22/2023 vom 26. Juni 2023, S. 198) für den 09. Juni 2024 bestimmte Neuwahl des Gemeinderates der Gemeinde Hedersleben wird abgesagt und es wird eine Nachwahl angeordnet.

2.

Als Tag der Nachwahl wird gemäß § 44 Abs. 2 Satz 3 KWG LSA der 15. September 2024 bestimmt.