Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung
Kommunalwahlen 2024 in der Verbandsgemeinde Vorharz
Absage der Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Selke-Aue und Anordnung einer Nachwahl gemäß § 44 Absatz 1a Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Mit schriftlicher Verfügung vom 20.03.2024 ordnete der Landkreis Harz an:
| 1. | Die durch Beschluss der Landesregierung am 13. Juni 2023 (Ministerialblatt LSA Nr. 22/2023 vom 26. Juni 2023, S. 198) für den 09. Juni 2024 bestimmte Neuwahl des Gemeinderates der Gemeinde Selke-Aue wird abgesagt und es wird eine Nachwahl angeordnet. |
| 2. | Als Tag der Nachwahl wird gemäß § 44 Abs. 2 Satz 3 KWG LSA der 15. September 2024 bestimmt. |
Wegeleben, 21.03.2024
Liebner
Verbandsgemeindebürgermeister