Verbandsgemeinde Vorharz
Die Gemeindewahlleiterin
Der Gemeinderat der Gemeinde Selke-Aue hat beschlossen, dass am 03. September 2023 die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters stattfindet. Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 17.September 2023 statt.
Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden und zwei bis acht Beisitzern.
Folgende Wahlbezirke werden gebildet:
| Wahlbezirk | Gemeinde | Beisitzer/innen |
| 9001 | Gemeinde Selke-Aue, OT Wedderstedt | 5 |
| 9002 | Gemeinde Selke-Aue, OT Heteborn | 5 |
| 9003 | Gemeinde Selke-Aue, OT Hausneindorf | 5 |
Die Tätigkeit im Wahlvorstand stellt eine ehrenamtliche Tätigkeit dar. Die §§ 30 bis 32 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen- Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung gelten entsprechend.
Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA wird hingewiesen.
Nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der derzeit geltenden Fassung fordere ich hiermit alle in dem Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir Vorschläge für Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen zur Bildung der Wahlvorstände zu unterbreiten.
Ich bitte die Vorschläge bis zum 30. Juni 2023 unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Wohnanschrift und der telefonischen Erreichbarkeit der betreffenden Person bei der Verbandsgemeinde Vorharz, Hauptamt, Markt 7, 38828 Wegeleben einzureichen oder per E-Mail an Marius.Apel@vorharz.net.
Wegeleben, 26.04.2023
Pesselt
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich