(Kartenauszug vom Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“)
• Aufstellungsbeschluss
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 20.03.2023, die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen.
Der Änderungsbereich betrifft die Flurstücke 82/20, 82/2 und 331 in der Flur 2 der Gemarkung Nienhagen mit einer Größe von ca. 35 ha. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Sonderbaufläche für Photovoltaik geändert werden. Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Parallelverfahren zum aufgestellten Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Heidekamp“ in der Stadt Schwanebeck. Das vorrangige Ziel ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter
http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Wegeleben, 02.05.2023