(Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Heidekamp“ in der Stadt Schwanebeck OT Nienhagen)
• Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Schwanebeck hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 10.11.2022, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Heidekamp“ im Parallelverfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die dortige Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Der Geltungsbereich betrifft die Flurstücke 82/20, 82/2 und 331 in der Flur 2 der Gemarkung Nienhagen mit einer Größe von ca. 35 ha.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Schwanebeck, 02.05.2023