Hiermit wird darauf hingewiesen, dass das unbefugte Betreten und Befahren des gesamten Betriebsgeländes sowie das Baden in den Gewässern des Kieswerkes Ditfurt VERBOTEN sind.
Im Kieswerk drohen vielfältige Gefahren für Leib und Leben - u. a. Absturz- und Verschüttungsgefahren - die für Betriebsfremde nicht abschätzbar sind.
Bei Zuwiderhandlungen wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.