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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 5/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Friedhofs der Stadt Schwanebeck (Friedhofsgebührensatzung)

Hiermit wird die Anlage 1 - Gebührentarife der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Friedhofs der Stadt Schwanebeck (Friedhofsgebührensatzung) vom 25.03.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz am 18.04.2024, rückwirkend ab 18.04.2024 erneut öffentlich bekanntgegeben. Aufgrund eines Fehlers im Abdruck der Anlage 1 im Amtsblatt ist die Gebühr des Gebührentarif Nr. 1.7. - Urnengemeinschaftsanlage, anonym (25 Jahre) nicht eindeutig erkennbar gewesen. Zur Klarstellung der Gebührenhöhe erfolgt diese erneute Veröffentlichung in der nachstehenden Form.

Anlage 1 - Gebührentarife

Tarifnr.

Gebührentatbestand

Gebühr / Auslagen*1

1.

Grabnutzungsgebühren

1.1

Erdreihengrab (20 Jahre)

626,00 €

1.2

Erdwahlgrab (25 Jahre)

783,00 €

1.3

Doppelerdwahlgrab (25 Jahre)

1.571,00 €

1.4

Urnenreihengrab (20 Jahre)

504,00 €

1.5

Urnenwahlgrab (25 Jahre)

631,00 €

1.6

Urnenreihengrab mit liegender Gedenktafel*2 (25 Jahre)

455,00 €

1.7

Urnengemeinschaftsanlage, anonym

(25 Jahre)

455,00 €

2.

Verlängerungen der Liegezeit

2.1

Verlängerung Erdwahlgrab

32,00 € pro Jahr

2.2

Verlängerung Doppelerdwahlgrab

62,00 € pro Jahr

2.3

Verlängerung Urnenwahlgrab

25,00 € pro Jahr

3.

Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle

3.1

Trauerhalle Schwanebeck pro Nutzung

130,00 €

4.

Einebnung Grabstelle

4.1.

Erdgrabstelle

4.1.1

Einzelgrabstelle

109,00 €

4.1.2

Doppelgrabstelle

131,00 €

4.2

Urnengrabstelle

88,00 €

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Verbandsgemeinde Vorharz in der derzeitig gültigen Fassung.

*1 zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer gemäß § 1 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung.

*2 Kosten der Grabplatte fallen zusätzlich zu den Grabgebühren an.