Aufgrund der §§8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S.288) in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Wegeleben in seiner Sitzung am 19.03.2024 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
§10 Abs. 1 S. 1 wird wie folgt geändert:
(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 5.000 EUR nicht übersteigen.
Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA:
Die Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 11.04.2024 (AZ 15 11 01 00 - 19) erteilt.
Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite
der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.