Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 die Feststellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 3 – Stadt Wegeleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt.
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Bekanntmachung der Genehmigung
Die beschlossene Feststellung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 3 – Stadt Wegeleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz wurde gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dem Landkreis Harz zur Genehmigung vorgelegt. Mit Datum vom 26.03.2025 wurde durch den Landkreis Harz unter dem Aktenzeichen 03408-2024-100 die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 3 – Stadt Wegeleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung wird die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.
(Kartenauszug vom Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 3 – Stadt Wegeleben“)
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 3 – Stadt Wegeleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag dieser Bekanntmachung an in der Verbandsgemeinde Vorharz, Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue OT Wedderstedt, während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorschlags |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
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Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
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Wegeleben, 24.04.2025