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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 6/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzungder Gemeinde Groß Quenstedt für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Gemeinde Groß Quenstedt die folgende, vom Rat in der Sitzung am 30.03.2023 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Groß Quenstedt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf

992.000

Euro

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.229.500

Euro

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

938.700

Euro

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.114.400

Euro

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

37.300

Euro

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

37.000

Euro

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0

Euro

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

128.600

Euro

festgesetzt.

§ 2

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 3

Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 1.550.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

1.1

für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf

400

v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

400

v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400

v.H.

§ 6

Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung in der Kommune in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 2.500 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet der Rat.

Zweckgebundene Zuwendungen oder zweckgebundene Spenden sind entsprechend ihrer Verwendung, unabhängig von der Höhe der bereitgestellten Mittel fortzuschreiben und einzusetzen.

Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlungen können zur Deckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Budget herangezogen werden.

Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden für einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen erklärt.

Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen bei bilanziellen Abschreibungen gelten als über- bzw. außerplanmäßig genehmigt.

Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden ganz oder teilweise für übertragbar erklärt.

Groß Quenstedt, den 31. Mai 2023

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 15.06.2023 bis 27.06.2023 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwanebeck, Zimmer 34 öffentlich aus.

Die nach § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderliche Genehmigung des Liquiditätskredites ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz am 16.05.2023 unter dem Aktenzeichen 15 12 03 05 erteilt worden.