Der Stadtrat der Stadt Wegeleben hat gemäß § 59 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S 288) in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 19.03.2024 folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse der Stadt Wegeleben beschlossen:
§ 1 (4) S. 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Die Einladung hat so rechtzeitig wie möglich zu erfolgen, auf die Ladungsfrist gem. § 53 Abs. 4 KVG LSA wird verwiesen.
Die 2. Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung des Stadtrates am 19.03.2024 in Kraft.