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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 6/2026
Aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Vorharz

(Kartenauszug vom Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“)

22. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ der Verbandsgemeinde Vorharz

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.06.2025 die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen.

Der Änderungsbereich betrifft mehrere Flurstücke in der Flur 9 und 10 der Gemarkung Schwanebeck mit einer Größe von ca. 77 ha. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Sonderbaufläche für Photovoltaik geändert werden.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Auskunft geben. Hierzu wird der Vorentwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in der Zeit vom

06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026

auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:

Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Verbandsgemeinde

Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:

Montags

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstags

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitags

09.00 - 12.00 Uhr

Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.

Es besteht die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Vorentwürfe eingesehen werden können. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Die Stellungnahme senden Sie bitte an Info@vorharz.net.

Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.

 

 

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.

Wegeleben, 03.06.2026

 

 

i. V.
Benno Liebner
Verbandsgemeindebürgermeister