| • | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung |
Der Stadtrat der Stadt Schwanebeck hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage – Über dem Teiche“ im Parallelverfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vorharz „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Das Plangebiet umfasst auf einer Fläche von ca. 43 ha folgende Flurstücke in der Gemarkung Schwanebeck:
Flur 9
18/1, 18/2, 18/5, 18/6, 18/7, 18/8, 18/9, 18/10, 18/18, 18/19, 18/28, 18/31, 18/34, 18/36, 24/16, 28/9 und Teilflächen der Flurstücke 24/15, 27/1, 28/2, 28/3, 28/4, 28/6, 28/8, 28/10
Für die verkehrstechnische Erschließung werden in der Gemarkung Schwanebeck zusätzlich die Teilflächen der Flurstücke 2, 8/4, 10 und 29 in der Flur 9 benötigt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Auskunft geben. Hierzu wird der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage – Über dem Teiche“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in der Zeit vom
06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026
auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:
Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Schwanebeck
Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:
| Montags | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstags | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstags | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitags | 09.00 - 12.00 Uhr |
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Vorentwürfe eingesehen werden können. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Die Stellungnahme senden Sie bitte an Info@vorharz.net.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
(Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage – Über dem Teiche“ in der Stadt Schwanebeck)
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Schwanebeck, 03.06.2026