Gemäß § 5 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der derzeit geltenden Fassung gebe ich hiermit die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses zur Wahl Hauptverwaltungsbeamten (Verbandsgemeindebürgermeister/in) und zur Wahl Bürgermeister/in der Gemeinde Selke-Aue öffentlich bekannt.
Die Zulassung der Bewerbungen nach § 30 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung erfolgt am
Mittwoch, 9. August 2023, 15:00 Uhr.
Die Feststellung des endgütigen Wahlergebnisses nach § 37 KWG LSA i.V.m. § 69 Abs. 2 bis 4 (KWO LSA) erfolgt am
Mittwoch, 6. September 2023, 15:00 Uhr.
Im Falle einer Stichwahl erfolgt die Zulassung der Bewerbungen nach § 30a Abs. 2 KWG LSA am
Mittwoch, 6. September 2023, 15:00 Uhr.
Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl erfolgt am
Mittwoch, 20. September 2023, 15:00 Uhr.
Die Sitzungen finden jeweils im Versammlungsraum in 38828 Wegeleben, Kirchhof 3 - Rote Schule statt.
Die Sitzungen sind öffentlich. Zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 3 KWG LSA der Gemeindewahlausschuss beschlussfähig ist, wenn außer dem Vorsitzenden oder seiner Stellvertreterin mindestens 2 Beisitzer/innen oder ihre Stellvertreter/innen anwesend sind.