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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderungssatzung

der Hundesteuersatzung der Gemeinde Groß Quenstedt

Auf der Grundlage der §§ 5, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. §§ 2 und 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Groß Quenstedt in seiner Sitzung am 15.06.2023 folgende Änderung der Hundesteuersatzung vom 01.07.2018 beschlossen.

§ 1

Änderungen

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Groß Quenstedt wird wie folgt geändert:

1.

§ 3 wird wie folgt geändert:

Die Steuer beträgt jährlich:

a)

für den ersten Hund

55,00 EUR

b)

für den zweiten Hund

80,00 EUR

c)

für den dritten und jeden weiteren Hund

150,00 EUR

d)

für jeden als gefährlich eingestuften Hund

500,00 EUR

§ 2

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt zum 01.07.2023 in Kraft.

Gemeinde Groß Quenstedt, den 04.07.2023