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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Vorharz

(Kartenauszug vom Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 3 – Stadt Wegeleben“)

17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 3 – Stadt Wegeleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz

Aufstellungsbeschluss

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 03.07.2023, die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 3 – Stadt Wegeleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen.

Der Änderungsbereich betrifft die Flur 3 und 4 der Gemarkung Rodersdorf und die Flur 4 der Gemarkung Deesdorf, mit einer Größe von ca. 280 ha. Die bisherige Darstellung als Sonderbaufläche mit Nutzungsüberlagerung (Landwirtschaft / Windenergie) soll angepasst und vergrößert werden. Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Parallelverfahren zum aufgestellten Bebauungsplan „Windpark Speckberg“ in der Stadt Wegeleben. Das vorrangige Ziel ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen, für die Errichtung neuer Windkraftanlagen.

Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.

Wegeleben, 04.07.2023

Ute Pesselt
Verbandsgemeindebürgermeisterin