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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Vorharz

(Kartenauszug vom Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 5 – Gemeinde Ditfurt“)

18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 5 – Gemeinde Ditfurt“ der Verbandsgemeinde Vorharz

• Aufstellungsbeschluss

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 03.07.2023, die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 5 – Gemeinde Ditfurt“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen.

Der Änderungsbereich betrifft die Flurstücke 239, 240, 241, 242 und 648 (Teilbereich) in der Flur 8 der Gemarkung Ditfurt, mit einer Gesamtfläche von ca. 3,7 ha. Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Parallelverfahren zum aufgestellten Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ditfurter See“ in der Gemeinde Ditfurt. Das vorrangige Ziel ist die Vergrößerung der Gewerbefläche und die Abgrenzung zu der freizeitlich genutzten Fläche am See.

Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.

Wegeleben, 04.07.2023

Ute Pesselt

Verbandsgemeindebürgermeisterin