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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wegeleben

(Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Windpark Speckberg“ in der Stadt Wegeleben OT Deesdorf/Rodersdorf)

Bebauungsplan „Windpark Speckberg“ in der Stadt Wegeleben

• Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Wegeleben hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 28.03.2023, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark Speckberg“ im Parallelverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist eine geordnete Planung und die Neuausrichtung der dort schon vorhandenen Windkraftanlagen.

Der Geltungsbereich betrifft die Flur 3 und 4 der Gemarkung Rodersdorf und die Flur 4 der Gemarkung Deesdorf, mit einer Größe von ca. 280 ha.

Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.

Wegeleben, 04.07.2023

René Kerl
Bürgermeister