Auf der Grundlage des § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 13 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und § 9 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt in den derzeit geltenden Fassungen hat der Gemeinderat Selke-Aue am 20.06.2024 folgende Satzung beschlossen:
(1) Diese Satzung regelt die Höhe des Aufwandsersatzes bei Gemeindewahlen und für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses.
(1) Für stattfindende Gemeindewahlen erhalten:
| a) | am Wahltag anwesende Mitglieder von Wahlvorständen in den Wahllokalen und Briefwahlvorständen einen Aufwandsersatz in Höhe von 50,00 Euro. |
| b) | Wahlvorsteher erhalten einen Zuschlag in Höhe von 10,00 Euro. |
(2) Bei Sitzungen des Gemeindewahlausschusses anwesende Mitglieder erhalten einen Aufwandsersatz in Höhe von 30,00 Euro.
(3) Bei verbundenen Wahlen stellen die vorgenannten Beträge die Obergrenze dar.
Die Reisekostenvergütung erfolgt in entsprechender Anwendung des Bundesreisekostengesetzes.
Für die bessere Lesbarkeit des Textes wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.