Der Gemeindewahlleiter
Gemäß § 42 Abs.1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. § 69 Abs. 6 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in den derzeitig geltenden Fassungen, gebe ich hiermit das endgültige Ergebnis zur Stichwahl des Bürgermeisters (m/w/d) am 30.06.2024 bekannt:
| Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) | 1.786 |
| Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) | 262 |
| Wahlberechtigte insgesamt | 2.048 |
| Wähler insgesamt | 743 |
| Ungültige Stimmzettel | 7 |
| Gültige Stimmzettel | 736 |
| Gültige Stimmen | 736 |
Stimmverteilung:
| Name | Vorname | Partei/ Wählergruppe | Zahl der gültigen Stimmen |
| Könnecke | Max Richard |
| 439 |
| Röhrdanz | Nadine | CDU | 297 |
Der Gemeindewahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Herr Könnecke, Max Richard gewählt ist, da er gemäß § 30 Absatz 8 KWG LSA mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/wahlen.html zugänglich.